Informationen zur Aufnahme einer
psychotherapeutischen Behandlung
Zur
Frage, von wem die Kosten für eine psychotherapeutische
Behandlung bei einer/em Psychologischen Psychotherapeutin/en
getragen bwz. übernommen werden, ist zunächst erst einmal zu
klären, ob dieser Behandler eine Approbation sowie eine
kassenärztliche Zulassung als Vertragspsychotherapeutin/en
(auch Richtlinien-Psychotherapeuten bezeichnet) besitzt.
Seit dem
01. Janaur 1999 ist das Psychotherapeutengesetzt in Kraft
getreten, dass diese Voraussetzungen regelt. So darf sich
jetzt Psychologischer Psychotherapeut nur nennen, der nach
einem Universitätsstudium der Psychologie, Medizin oder bei
Kinder- und Jugendlichentherapeuten auch der Pädagogik oder
der Sozialpädagogik eine 3jährige Vollzeit- oder 5jährige
Teilzeitausbildung in einer anerkannten Psychotherapie (z.Z.
sind dies die Verhaltenstherapie, die tiefenpsycholgisch
fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie)
absolviert hat. Dadurch wird versucht zu vermeiden, dass
Personen psychotherapeutische Behandlungen durchführen, wofür
sie nicht ausgebildet sind.
Bei
solchen Vertragspsychotherapeuten können Sie also eine
psychotherapeutische Behandlung zu Lasten Ihrer Krankenkasse
aufnehmen vorausgesetzt, dieser Behandler hält in Ihrem Falle
eine Psychotherapie für indiziert. Das Spektrum einer solchen
Indikation reicht dabei von Einzel- bis Gruppentherapie, von
Kurzzeittherapie mit ca. einer Wochenstunde über
mittelfristige Therapieformen mit 1-2 Wochenstunden bis zur
hochfrequenten Langzeittherapie mit 3-4 Wochenstunden. Die
Dauer variiert daher von insgesamt nur wenigen Stunden bis zur
maximalen Kassenleistung von 300 Stunden über ca. 3 Jahre. Die
Therapieform, die Ihnen der Vertragspsychotherapeut
vorschlägt, hängt einerseits von Art, Umfang und Schwere Ihrer
Problematik ab und andererseits aber auch von der jeweiligen
psychotherapeutischen Ausbildung dieser/s Therapeutin/en.
Die
Kosten für eine psychotherapeutische Beratung, für
Vorgespräche (probatorische Sitzungen genannt, wo u.a. auch
eine umfangreiche Anamnese ermittelt wird), die der Aufnahme
einer psychotherapeutischen Behandlung vorausgehen und die
eigentlichen psychotherapeutischen Sitzungen werden nach
Vorlage Ihrer Krankenversicherungs-Chipkarte bei diesem
Behandler dann von Ihrer Krankenkasse übernommen. Wenn Sie
einen Vertragspsychotherapeuten aufsuchen wollen, ist es nicht
zwingend erforderlich vorher einen Arzt konsultieren zu
müssen.
Für
weitere Fragen steht Ihnen der Therapeut gerne entweder
telefonisch unter 06101/501056 (mit Telefonanrufbeantworter)
Rede und Antwort oder Sie schicken ihm eine e-Mail-Anfrage
(klicken Sie dazu unten neben dem Würfel auf die markierte
e-Mail-Adresse).
e-Mail: Praxis.Marx@gmx.de
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