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Informationen zur Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung

Zur Frage, von wem die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einer/em Psychologischen Psychotherapeutin/en getragen bwz. übernommen werden, ist zunächst erst einmal zu klären, ob dieser Behandler eine Approbation sowie eine kassenärztliche Zulassung als Vertragspsychotherapeutin/en (auch Richtlinien-Psychotherapeuten bezeichnet) besitzt.

Seit dem 01. Janaur 1999 ist das Psychotherapeutengesetzt in Kraft getreten, dass diese Voraussetzungen regelt. So darf sich jetzt Psychologischer Psychotherapeut nur nennen, der nach einem Universitätsstudium der Psychologie, Medizin oder bei Kinder- und Jugendlichentherapeuten auch der Pädagogik oder der Sozialpädagogik eine 3jährige Vollzeit- oder 5jährige Teilzeitausbildung in einer anerkannten Psychotherapie (z.Z. sind dies die Verhaltenstherapie, die tiefenpsycholgisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie) absolviert hat. Dadurch wird versucht zu vermeiden, dass Personen psychotherapeutische Behandlungen durchführen, wofür sie nicht ausgebildet sind.

Bei solchen Vertragspsychotherapeuten können Sie also eine psychotherapeutische Behandlung zu Lasten Ihrer Krankenkasse aufnehmen vorausgesetzt, dieser Behandler hält in Ihrem Falle eine Psychotherapie für indiziert. Das Spektrum einer solchen Indikation reicht dabei von Einzel- bis Gruppentherapie, von Kurzzeittherapie mit ca. einer Wochenstunde über mittelfristige Therapieformen mit 1-2 Wochenstunden bis zur hochfrequenten Langzeittherapie mit 3-4 Wochenstunden. Die Dauer variiert daher von insgesamt nur wenigen Stunden bis zur maximalen Kassenleistung von 300 Stunden über ca. 3 Jahre. Die Therapieform, die Ihnen der Vertragspsychotherapeut vorschlägt, hängt einerseits von Art, Umfang und Schwere Ihrer Problematik ab und andererseits aber auch von der jeweiligen psychotherapeutischen Ausbildung dieser/s Therapeutin/en.

Die Kosten für eine psychotherapeutische Beratung, für Vorgespräche (probatorische Sitzungen genannt, wo u.a. auch eine umfangreiche Anamnese ermittelt wird), die der Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung vorausgehen und die eigentlichen psychotherapeutischen Sitzungen werden nach Vorlage Ihrer Krankenversicherungs-Chipkarte bei diesem Behandler dann von Ihrer Krankenkasse übernommen. Wenn Sie einen Vertragspsychotherapeuten aufsuchen wollen, ist es nicht zwingend erforderlich vorher einen Arzt konsultieren zu müssen.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Therapeut gerne entweder telefonisch unter 06101/501056 (mit Telefonanrufbeantworter) Rede und Antwort oder Sie schicken ihm eine e-Mail-Anfrage (klicken Sie dazu unten neben dem Würfel auf die markierte e-Mail-Adresse).

Praxis.Marx@gmx.dee-Mail: Praxis.Marx@gmx.de